Budget für Arbeit

Das Budget für Arbeit ist im Bundesteilhabegesetz verankert. Es können diejenigen in Anspruch nehmen, die einen Anspruch haben in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten. Mit dem Budget wird der Antritt einer Stelle außerhalb einer Werkstatt durch den Bezirk Oberbayern unterstützt.

Die Leistungen umfassen einen Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin und die Kosten einer Arbeitsassistenz, sollte sie erforderlich sein. Das Budget ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

 

Quelle: Bezirk Oberbayern (o.J.): Budget für Arbeit. URL: https://www.bezirk-oberbayern.de/Soziales/Erwachsene-mit-Behinderungen/Budget-f%C3%BCr-Arbeit (zuletzt geprüft am 29.08.2018)

 

 

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