Wohngeld

Das Tragen von Wohnkosten wird für einkommensschwache Mieter sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum unter gewissen Voraussetzungen durch Wohngeld erleichtert. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Wohngeld wird als Miet- oder als Lastenzuschuss geleistet. Dabei tragen die Kosten Bund und Länder zur Hälfte.

Es müssen gewisse Voraussetzungen gegeben sein, um Wohngeld zu erhalten. Die Höhe des Wohngelds ist außerdem abhängig von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Höhe des Gesamteinkommens. Schwerbehinderte Menschen können bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung jährliche Freibeträge geltend machen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen, Formulare und zuständige Ansprechpersonen im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen finden Sie hier.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2016):Glossar, Wohngeld. URL: http://www.einfach-teilhaben.de/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html;jsessionid=D3099873E588364B40F1A0E69EEB81F2.1_cid320?lv2=5411088&lv3=532560 (zuletzt geprüft am 13.03.2019)

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